Sehr geehrte Damen und Herren,
wir Sie sicherlich erfahren haben, wurde die Coronaschutzverordnung entschärft. Da dies auch die Altenpflegeeinrichtungen betrifft, haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen, die Besucher betreffen, aufgelistet.
Bitte gründlich durchlesen und zum Wohle aller Mitmenschen befolgen. Bei Verstößen müssen wir von unserem Hausrecht Gebrauch machen.
Betreten der Einrichtung:
es reicht ein zu Hause durchgeführter negativer Selbsttest
es kann vom Personal mündlich erfragt werden, ob der Besucher den Test durchgeführt hat
es muss kein schriftlicher Nachweis vorgezeigt werden
in Verdachtsfällen können die Besucher zu einem erneuten Selbsttest in der Einrichtung aufgefordert werden
Das Testcenter am EVK im Salzdom (zwischen Apotheke und Munny) hat täglich von 8:00 - 19:00 Uhr geöffnet
Besuche finden täglich von 10:00 -16:00 Uhr statt (Ausnahmeregelungen außer-halb dieser Zeiten sind jederzeit nach Rücksprache möglich)
Jeder Bewohner/ jede Bewohnerin hat das Recht täglich zeitlich uneingeschränkt Besuch zu erhalten. Ein alleiniges und unkontrolliertes Betreten der Einrichtung ist für Besucher nicht gestattet
Die Besucher müssen sich vor Betreten der Einrichtung die Hände desinfizieren
Im Eingangsbereich und in den Fluren der Einrichtungist das Tragen mindestens eines Mund-Nasen-Schutzes vorgeschrieben (Ausnahmen nur nach Rücksprache)
Im Falle einer COVID 19 Infektion bei Bewohnern oder Beschäftigten müssen Besuche im betroffenen Wohnbereich grundsätzlich mit der zuständigen Leitung abgesprochen werden. Im Zweifelsfall ist eine Einschätzung des Gesundheitsamtes einzuholen Gleiches gilt für die nicht infizierten Bewohner des betroffenen Bereiches.
Thomas Miedzinski, Christina Schulte-Mantel
Einrichtungsleitung