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Leistungen


Kosten

Für die Bereiche der vollstationären, Kurzzeit- und Tagespflege entstehen unterschiedliche Kosten, abhängig von der Dauer des Aufenthaltes in der Einrichtung und der vorliegenden Pflegestufe. Auch unterscheiden sich die Rahmenbedingungen für eine Aufnahme in die unterschiedlichen Bereiche. Im Weiteren sind allgemeine Informationen aufgeführt. Über die finanziellen Regelungen im jeweiligen Einzelfall informiert die Aufnahmeberatung umfassend.

Die vollstationäre, Kurzzeit- und Tagespflege kann grundsätzlich von allen Personen in Anspruch genommen werden, bei denen die Pflegekasse bescheinigt, dass eine Pflegebedürftigkeit/Pflegestufe vorliegt. Für die vollstationäre Pflege ist zusätzlich eine Bescheinigung über eine erforderliche 24-Stundenbetreuung oder über die Unterbringung in einer vollstationären Pflegeeinrichtung erforderlich. Für den Aufenthalt in der Kurzzeitpflege muss vorher seitens der Krankenkasse eine Kostenzusage erfolgen.

Menschen ohne eine Pflegestufen können ebenfalls im Helmut-Hochstetter-Haus wohnen oder die Tagespflege besuchen, müssen die Kosten allerdings selbst tragen. Gäste der Tagespflege können die Kosten bspw. durch zusätzliche Leistungen der Pflegekasse finanzieren. 

Um eine Pflegeeinrichtung in allen erforderlichen Bereichen wirtschaftlich führen zu können, ist eine genaue Zuordnung der einzelnen Kosten notwendig. Grundsätzlich setzt sich der tägliche Pflegesatz immer aus fünf unterschiedlichen Komponenten zusammen:

  • Pflegebedingte Kosten: Zur Finanzierung aller Kosten und Leistungen, die im Zusammenhang mit der pflegerischen Betreuung der Bewohner stehen.
  • Kosten für die Unterkunft: Entgelt für die Nutzung des Wohnraumes, der Gemeinschaftsräume und der Außenanlagen.
  • Kosten für die Verpflegung: Kosten für die täglichen Mahlzeiten, die Getränke und die Verpflegung zwischendurch. Erfolgt die Ernährung ausschließlich über eine Sonde, wird dieser Betrag entsprechend reduziert.  
  • Investitionskosten: Zur Finanzierung von Reparaturen und der Instandhaltung der Einrichtung. 
  • Altenpflegeausbildungsumlage (APU): Die landesweiten Ausbildungskosten werden auf alle Einrichtungen der Altenpflege umgelegt, unabhängig davon, ob in der jeweiligen Einrichtung ausgebildet wird oder nicht.
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