Über uns

Behandlung im Voraus planen

BVP - Behandlung im Voraus planen

Unser Anliegen ist es, dass Sie künftig so behandelt werden, wie Sie das wünschen – auch wenn Sie sich einmal nicht mehr selbst äußern können.

BVP bietet die Möglichkeit, mit einer eigens dazu ausgebildeten Gesprächsbegleiterin herauszufinden, welche Behandlung Sie im Notfall für sich wünschen. Sie haben als Bewohner einer Pflegeeinrichtung das Recht, mit der Gesprächsbegleiterin Ihre Patientenverfügung zu erstellen. Wenn Sie bereits eine Patientenverfügung haben, ist es sinnvoll, diese mit der Gesprächsbegleiterin anzuschauen, da herkömmliche Patientenverfügungen oft im Notfall nicht aussagekräftig genug sind, selbst wenn sie bei einem Notar erstellt wurden. 

Sollten unsere Bewohner selbst nicht mehr in der Lage sein, solch weitreichende Entscheidungen für eine Behandlung in einem Notfall für sich zu treffen, besteht die Möglichkeit, dass sich die Gesprächsbegleiterin mit den Angehörigen über den mutmaßlichen Willen des Bewohners austauscht, um dann in einer Vertreterdokumentation festzuhalten, wie im Notfall behandelt werden soll.
 



Kontakt

Frau Frowein ist zu folgenden Zeiten unter der Telefonnummer 0 22 02 122 - 45 95 erreichbar:

montags von 8 bis 12:30 Uhr 
dienstags von 8 bis 16 Uhr    
donnerstags von 13 bis 16 Uhr